Ausserdem sei es derzeit kaum möglich, die Schweiz oder Europa zu verlassen. Im Übrigen sei er bereits am 17. Februar 2020 von der Polizei angehalten und über das Verfahren wegen Widerhandlungen gegen das TSchG in Kenntnis gesetzt worden. Es wäre für ihn ein leichtes Spiel gewesen, bereits damals unterzutauchen. Stattdessen habe er sich den Behörden immer zur Verfügung gestellt. Dass in Anbetracht der neuen Vorwürfe ein Interesse an einem Untertauchen bestehe, sei unwahrscheinlich.