Zu den Vorwürfen der Widerhandlungen gegen das TschG und des Hausfriedensbruchs ist hervorzuheben, dass sich die fraglichen Stallungen direkt hinter der Wohnung des Beschwerdeführers befinden, dort mehrmals, namentlich ab einem Vaginalabrieb eines Schafes seine DNA gesichert werden konnte und die Polizei bei der Anhaltung am 17. Februar 2020 Stroh in seiner Kleidung und auch in seiner Unterhose feststellte. Damit liegt ein dichtes Netz an insgesamt sehr belastenden Indizien gegen ihn vor.