Der dringende Tatverdacht wegen Widerhandlungen gegen das TschG, Hausfriedensbruchs und Widerhandlungen gegen das BetmG wird vom Beschwerdeführer nicht bestritten. Zu den Vorwürfen der Widerhandlungen gegen das TschG und des Hausfriedensbruchs ist hervorzuheben, dass sich die fraglichen Stallungen direkt hinter der Wohnung des Beschwerdeführers befinden, dort mehrmals, namentlich ab einem Vaginalabrieb eines Schafes seine DNA gesichert werden konnte und die Polizei bei der Anhaltung am 17. Februar 2020 Stroh in seiner Kleidung und auch in seiner Unterhose feststellte.