Der rapportierende Polizist empfand die Situation als bedrohlich und war kurz davor, von der Dienstwaffe Gebrauch zu machen (vgl. Berichtsrapport der Kantonspolizei vom 11. März 2020). Zum Vorfall befragt gab der Beschwerdeführer nebst ein paar wirr anmutenden Aussagen an, er habe nichts mitbekommen von einem Zuruf oder einer Aufforderung. Das Messer habe er bei sich gehabt, weil er seinen Schlüssel verloren habe und seine Haustüre damit habe öffnen wollen. Er habe es den Polizisten nur zeigen wollen (Einvernahme vom 17. Februar 2020 Z. 27 ff. und 57).