197 StPO). 4.5 Im Haftantrag vom 25. März 2020 wurde der Verdacht auf versuchte sexuelle Nötigung, evtl. versuchte Vergewaltigung mit folgenden Indizien begründet: Das Opfer habe eine Beschreibung des Täters geliefert, die auf den Beschwerdeführer zutreffen könnte (unter anderem dunkle Hautfarbe, schwarze, auf der Seite ganz kurz rasierte Haare, gebrochenes Deutsch) und namentlich angegeben, dieser habe eine rote Daunenjacke getragen. Bei der Hausdurchsuchung beim Beschwerdeführer habe eine rote Daunenjacke sichergestellt werden können.