Der Verdacht habe sich mittlerweile als haltlos erwiesen. Eine Verlängerung der Untersuchungshaft mit der Begründung, es seien noch weitere Ermittlungshandlungen vorzunehmen, welche den Tatverdacht endgültig entkräften oder erstellen würden, sei reine Hinhaltetaktik und nicht akzeptabel. Da sich dieser Verdacht nicht erhärtet habe, werde nun aus der Tatsache, dass der Beschwerdeführer offenbar ein Küchenmesser mit sich getragen habe, eine Bedrohung konstruiert. Er habe der Polizei bei der spätnachts erfolgten Kontrolle das Messer zwar präsentieren, evtl. abgeben oder hinlegen wollen.