für die Dauer von einem Monat in Untersuchungshaft versetzt. Auf Antrag der zuständigen Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) verlängerte das Regionale Zwangsmassnahmengericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht oder Vorinstanz) die Untersuchungshaft mit Entscheid vom 27. April 2020 um zwei Monate, das heisst bis am 24. Juni 2020. Gegen diesen Entscheid erhob A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 7. Mai 2020 Beschwerde. Er beantragte, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und er sei mit sofortiger Wirkung aus der Untersuchungshaft zu entlassen.