1. Gegen A.________ läuft eine Strafuntersuchung wegen versuchter sexueller Nötigung, evtl. versuchter Vergewaltigung, Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz (TSchG; SR 455), Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121), Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie weiterer Delikte. Am 27. März 2020 wurde A.________ für die Dauer von einem Monat in Untersuchungshaft versetzt.