5. Der Beschuldigten 2 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'926.70 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 6. Der Beschuldigten 3 wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 1'512.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet.