12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2'000.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Sie werden vorläufig vom Kanton Bern getragen. Der Beschwerdeführer hat dem Kanton Bern CHF 2'000.00 zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.