11 6.25 Stunden à CHF 280.00 zuzüglich CHF 38.90 Spesen in Rechnung. Der Aufwand scheint zwar relativ hoch, lässt sich anhand der beiliegenden Klientenkarte jedoch nachvollziehen. Die einzelnen dort aufgeführten Arbeiten scheinen gerechtfertigt. Der Beschuldigten 2 wird daher entsprechend der von ihrem Verteidiger eingereichten Honorarnote eine Entschädigung von CHF 1'926.70 (inkl. Auslagen und MWST) zugesprochen. 10.5 Rechtsanwalt Dr. iur.