Sofern dies der Fall sei, könnten die gewünschten Randdaten noch erhoben werden. Sollte es dem Sicherheitsdienst der JVA nicht möglich sein, einen solchen Server ausfindig zu machen, seien bei der I.________ AG, welche die gesamte Anlage betreue, entsprechende Daten zu erheben. Sollte sich bei dieser ergänzenden Untersuchung herausstellen, dass der Beschwerdeführer in der fraglichen Nacht den Alarm tatsächlich ausgelöst habe, würde dies die erhobenen Beweismittel (insbesondere die Einvernahmen) in einem gänzlich anderen Licht erscheinen lassen.