7.6 Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen gegen unbekannte Täterschaft hätte tätigen müssen. Der Beschwerdeführer erachtet in diesem Zusammenhang die Erhebung der Randdaten des Notrufsystems der JVA Thorberg als erforderlich. Es liege die Vermutung nahe, dass die Daten eines Hochsicherheitsgefängnisses wie der JVA Thorberg nicht auf einem einzigen Computer, sondern auf einem zentralen Server abgespeichert seien. Sofern dies der Fall sei, könnten die gewünschten Randdaten noch erhoben werden.