Erst am Abend sei er dann notfallmässig ins Spital eingeliefert worden (pag. 384). 7.2 Zunächst ist wiederum festzuhalten, dass der Beschuldigte 1 und die Beschuldigte 2 an diesem Tag unbestrittenermassen keinen Dienst hatten. Ihnen können somit von Vornherein keine strafbaren Verfehlungen vorgeworfen werden. 7.3 Laut Krankengeschichte (verfasst von der Beschuldigten 3) fühlte sich der Beschwerdeführer an diesem Tag schlecht (pag. 81). Weiter ist der Krankengeschichte zu entnehmen: Blutdruck 120/80, Puls 76. Mühe mit Urinieren. Biox (Sauerstoffsättigung im Blut) 98%. Urinbecher abgegeben.