Die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, diese Abklärungen vorzunehmen. Überdies dürfe erwartet werden, dass die Dienstpläne der JVA die Namen aller Mitarbeiter enthalten würden, welche am Morgen des 20. Februars 2013 gearbeitet hätten. Liesse sich darunter eine Person finden, die zum Geschehen noch nicht einvernommen worden sei, müsse dies nachgeholt werden, denn es sei sehr wahrscheinlich, dass diese Person sich erinnern könne. Indem die Staatsanwaltschaft diesen Beweisantrag abgewiesen habe, verletze sie den Untersuchungsgrundsatz.