Ihnen können insoweit offensichtlich keine strafbaren Verfehlungen vorgeworfen werden. 6.3 Davon abgesehen gelangte die Staatsanwaltschaft zusammenfassend zum Schluss, den Ausführungen des Beschwerdeführers, wonach er «bis zu einer halben Stunde lang» in seiner Zelle gelegen habe, könne nicht gefolgt werden. Sie schreibt dazu: «Nach den Aussagen von C.________ wurde mit dem Öffnen zwischen 06.50 und