5. Aus der angefochtenen Verfügung ergibt sich folgender, unbestritten gebliebener Sachverhalt: Bei seinem Eintritt in die JVA Thorberg litt der Beschwerdeführer bereits seit mehreren Jahren an einer chronisch-obstruktiven Pneumopathie GOLD IV (Lungenkrankheit), dies bei persistierendem Nikotinkonsum. Das Stadium IV, in dem sich der Beschwerdeführer befand, stellt das schwerste Stadium der Einschränkung der Lungenfunktion dar. Laut Arztbericht vom 31. Oktober 2012 (pag.