3. Von der Staatsanwaltschaft zu untersuchen sind drei Vorfälle, bei denen der Beschwerdeführer aufgrund von gesundheitlichen Problemen von der JVA Thorberg ins Inselspital verlegt werden musste. Die Vorfälle datieren vom 20. Februar 2013, vom 20. Dezember 2013 sowie vom 1. Februar 2014. Zwar beziehen sich seine Rechtsbegehren grundsätzlich auf sämtliche Vorfälle. In der Beschwerdebegründung führt der Beschwerdeführer jedoch aus, in Bezug auf den Vorfall vom 20. Dezember 2013 sei nach jetzigem Aktenstand effektiv kein strafbares Verhalten zu erkennen. Damit anerkennt er die diesbezügliche Verfahrenseinstellung als rechtmässig.