1. G.________ war vom 13. Januar 2010 bis am 1. Februar 2014 im Rahmen einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 312.0) in der JVA Thorberg inhaftiert. Mit Schreiben vom 12. Januar 2014 erstattete er Strafanzeige gegen verschiedene Mitarbeiter der Anstalt, unter anderem gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter 1) und E.________ (nachfolgend: Beschuldigte 3); dies wegen «versuchter fahrlässiger Tötung», schwerer resp. fahrlässiger Körperverletzung und Aussetzung (pag. 3). In gleichem Zusammenhang beschuldigt wird ausserdem die Mitarbeiterin C.______