Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete am 7. Mai 2020 ein Beschwerdeverfahren und stellte gestützt auf die edierten Akten fest, dass am 8. April 2020 eine Untersuchung gegen die Beschuldigte 2 wegen versuchter Nötigung (BM 20 13248) eröffnet worden war. Der Beschwerdeführer wurde aufgefordert, innert 10 Tagen mitzuteilen, ob er vor diesem Hintergrund an der Beschwerde betreffend die Beschuldigte 2 festhalte oder er diese zurückziehe. Weiter wurde er aufgefordert, betreffend das Verfahren gegen die Beschuldigte 1 (BM 20 13247) innert 10 Tagen eine Sicherheit von CHF 1'000.00 zu leisten.