_, reichte am 4. Mai 2020 Beschwerde ein und beantragte, diese Verfügung sei aufzuheben, das Verfahren sei an die Hand zu nehmen, die Beschuldigte 1 und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 2) seien wegen versuchter Nötigung, evtl. Drohung angemessen zu bestrafen und zu verurteilen, eine Geldstrafe zu zahlen, unter Kostenund Entschädigungsfolge. Die Verfahrensleitung der Beschwerdekammer eröffnete am 7. Mai 2020 ein Beschwerdeverfahren und stellte gestützt auf die edierten Akten fest, dass am 8. April 2020 eine Untersuchung gegen die Beschuldigte 2 wegen versuchter Nötigung (BM 20 13248) eröffnet worden war.