10 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die (Einstellungs-)Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 17. Dezember 2019 wird aufgehoben. Die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wird angewiesen, die Untersuchung gegen den Beschuldigten im Sinne der Erwägungen fortzusetzen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 2‘000.00, trägt der Kanton Bern.