Der Beschwerdeführer kann mittels Beschwerde auch nicht die (mutmasslichen) Interessen von F.________ wahrnehmen, sollte es diesem gegenüber zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Derweil sei in Bezug auf den Beschwerdeführer und seine ungestörte sexuelle Entwicklung festgehalten, dass gemäss dem Bericht von Dr. med. G.________ vom 17. Februar 2020 (Beilage 2 zur Replik) der Beschwerdeführer im Nachgang an das Erlebte psychische Probleme zu haben scheint: Der Täter hat die üblichen Mechanismen angewendet, wie es typisch ist für Missbrauchsfälle: Zunächst unverfänglichen Kontakt schaffen; Dann darf niemand von diesem Kontakt etwas erfahren (Geheimnisträger); Wenn das Opfer ab-