17) sowie «Und ich würds mega schetze wen das nid allne aso niämertem verzehlsch das ich das gern mache und das mir nüüd usmacht isch guet?... Aber wen du nid wetsch muesch es würckli sege gel?!» (pag. 20) zu ergeben. Gemäss Lehre und Rechtsprechung sei nicht jedes sozialinadäquate Verhalten per se geeignet, die ungestörte sexuelle Entwicklung eines Kindes zu beeinflussen, selbst wenn es sexuell motiviert sein sollte. Zwar habe der Beschuldigte den Beschwerdeführer teilweise in Rollenspiele zum Thema Socken miteinbezogen und ihm entsprechende Fotos zukommen lassen. Er habe ihn aber zu keinem Zeitpunkt zum Sexualobjekt gemacht.