6 Verteidigung vor, beim beschwerdeführerischen Vorbringen, der Beschuldigte sei sich der Widerrechtlichkeit seines Verhaltens bewusst gewesen, handle es sich um eine unbelegte Behauptung. Vielmehr scheine er sich für das eigene Unterordnen und Entgegennehmen entwürdigender Befehle sowie seine Vorliebe für Socken zu schämen. Dies zumindest scheine sich aus den Aussagen «Heey seg eifach nüüd wege befehl isch guet? lsch schüsch chli pinnlich» (pag. 17) sowie «