Könne der Anfangsverdacht bereits bei Wahrunterstellung des geltend gemachten Sachverhaltes klarerweise nicht erhärtet werden, müsse die Staatsanwaltschaft unbeachtlich des Untersuchungsgrundsatzes keine weiteren Untersuchungen vornehmen. Zudem stehe die Staatsanwaltschaft in ihrer Würdigung nicht alleine da: Auch das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost habe das superprovisorische Kontakt- und Annäherungsverbot aufgehoben und von der Anordnung von vorsorglichen Schutzmassnahmen abgesehen. In materieller Hinsicht bringt die