Zwar habe der Beschuldigte anlässlich seiner Einvernahme vom 12. November 2019 zugegeben, eine Art sexuelle Zuneigung zu Socken zu haben, habe aber gleichzeitig erklärt, keine sexuellen Absichten in Bezug auf den Beschwerdeführer gehabt zu haben. Dies werde auch dadurch bestätigt, dass der Beschuldigte den Beschwerdeführer aufgefordert habe, seine Eltern zu fragen, ob diese mit einem Treffen der beiden einverstanden wären. Auch im Hinblick auf ein solches Treffen könne nicht von einer versuchten sexuellen Handlung mit Kind ausgegangen werden.