4 wort, ja, das habe er. Ferner fragte er C.________ am 10.09.2019, ob er überhaupt Lust habe, etwas zu machen am Wochenende, am 11.09.2019 mitteilte, dass es wohl leider nichts werde mit Samstag und dann aufforderte, (seine Eltern) zu fragen. Auch aus dem am 02.12.2019 durch die Privatklägerschaft eingereichten Chat-Protokoll ergibt sich nichts Anderes: Für A.________ ist es klar, dass C.________ seine Eltern fragen sollte, ob sie mit einem Treffen mit ihm einverstanden wären (Seite 5) oder er es gar „scheisse" findet, dass er C.__