Zudem lag es dem Beschuldigten fern, das mutmassliche Opfer seiner Kontaktaufnahmen zu schikanieren oder zu stören. Im Gegenteil respektierte er den Willen von C.________, wenn dieser ihm gesagt hatte, er habe noch Hausaufgaben und jetzt keine Zeit (so z.Bsp. am 10.02.2019) oder er sei zu müde (so z.Bsp S. 12 des am 02.12.2019 eingereichten Chat-Protokolls).