Die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft eröffnete hierauf gegen den Beschuldigten eine Strafuntersuchung und trat diese gerichtsstandsweise (vgl. Übernahmeverfügung GGS 19 1636 vom 7. Oktober 2019) an den Kanton Bern ab. Mit Eingabe vom 15. November 2019 konstituierte sich der von den Chatnachrichten des Beschuldigten betroffene Beschwerdeführer, gesetzlich vertreten durch seine Eltern, als Privatkläger sowohl im Straf- als auch im Zivilpunkt.