Bei unserem Erblicken wurde das Transparent sofort wieder entfernt. In der Folge konnten wir die Personen in der Wallgasse zur Personenkontrolle anhalten. […] E.________ war während der Kontrolle unkooperativ und aufmüpfig). Die Ausführungen in der Beschwerde zielen ins Leere. Es bestehen nämlich keine Hinweise, dass der Beschwerdeführer 1 und sein Begleiter einer Straftat verdächtigt worden wären. Ausführungen zum Strafprozessrecht sind in diesem Kontext nicht einschlägig.