_: Ein Amtsmissbrauch kann im Verhalten von C.________ nicht gesehen werden, weil dieser eben nicht gehandelt hat, anstatt dies, wie vom Anzeiger gewünscht, zu tun. Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Polizei, Anzeigen entgegenzunehmen. Für Opportunitätsüberlegungen auf der Ebene der Polizei besteht nur wenig Raum. C.________ unterliess es jedoch nicht aus Opportunitätsgründen, die Anzeige von F.________ entgegenzunehmen, sondern weil der Anzeiger bereits vor seinem Vorsprechen auf der Bahnhofwache am 11. Oktober 2019 (mit Mail vom 10 Oktober 2019 an den Rechtsdienst) den Beschwerdeweg bestritten hatte.