Dem Anzeiger war mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 der Empfang der Beschwerden quittiert worden. In diesem Schreiben wurde ihm mitgeteilt, dass die Kantonspolizei Bern, angesichts der Anzeigen gegen drei ihrer Mitarbeitenden, die durch die Staatsanwaltschaft beurteilt werden würden, sich vor dem Abschluss des Strafverfahrens nicht zu den Beschwerden äussern könne. Aus dem Antwortschreiben des Rechtdienstes vom 20. Dezember 2019 an die Staatsanwaltschaft […] lassen sich zusätzliche, dem Polizeijournal entstammende Hinweise auf den Kontext der gerügten Kontrolle entnehmen: