Mit Schreiben vom 6. Dezember 2019 erkundigte sich die Staatsanwaltschaft […] beim Rechtsdienst der Kantonspolizei Bern (nachfolgend Rechtsdienst), ob diesem der in der Anzeige geschilderte Vorfall bekannt […] sei. Aus der Antwort des Rechtsdienstes […] ergibt sich, dass dort der Vorfall bekannt ist. Der Anzeiger hatte sich bei der Kantonspolizei Bern gleich mit mehreren Mails (am 10., 11. und 17. Oktober 2019) beschwert. Dem Anzeiger war mit Schreiben vom 31. Oktober 2019 der Empfang der Beschwerden quittiert worden.