Gestützt auf den Vorfall habe sich F.________ beim Kommando der Kantonspolizei Bern beschwert. Am 11. Oktober 2019 habe sich F.________ auf die Bahnhofwache der Kantonspolizei Bern begeben, um die an der Kontrolle vom 8. Oktober 2019 beteiligten Botschaftsschützer wegen ihres Verhaltens zur Anzeige zu bringen. F.________ Beschwerde sei zu diesem Zeitpunkt noch hängig gewesen. Der Polizist auf der Bahnhofwache (C.________) habe F.________ angehört, verschiedene Abklärungen getätigt und mit seinem Vorgesetzten Rücksprache genommen. Schliesslich habe er die Entgegennahme der Anzeige mit der Begründung verweigert, F.__