3. Die angefochtene Verfügung, aus welcher sich auch der rechtserhebliche Sachverhalt ergibt, ist wie folgt begründet: Mit Berichtsrapport vom 11. Oktober 2019 informierte die Kantonspolizei Bern die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Bern-Mittelland, über die Anzeige von F.________ gegen zwei Mitarbeitende des Botschaftsschutzes und einen Polizisten der Kantonspolizei Bern. Mit Datum vom 4. November 2019 wurde die Behandlung dieser Anzeige durch die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Besondere Aufgaben, übernommen. Aus dem Berichtsrapport vom 11. Oktober 2019 lassen sich folgende Vorwürfe von F.________ […] entnehmen: