1. Mit Verfügung vom 27. Februar 2020 nahm die Kantonale Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________, B.________ und C.________ (nachfolgend: Beschuldigte 1-3) nicht an die Hand. Dagegen erhoben E.________ und F.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer 1+2) am 27. April 2020 (Eingang Staatsanwaltschaft: 28. April 2020; Eingang Beschwerdekammer: 29. April 2020) mit gemeinsamer Eingabe Beschwerde und beantragten die Eröffnung eines Strafverfahrens gegen die Beschuldigten 1-3 sowie deren Verurteilung.