11 gigen Arzt in Freiheit» beziehen sich im Übrigen – entgegen der Ansicht von Rechtsanwalt B.________ – nicht auf das hiesige Verfahren, sondern auf die Untersuchung EO 20 3298. Bei einer Weiterführung des vorliegenden Verfahrens bzw. einer allfälligen Anklageerhebung wäre eine Verurteilung der Beschuldigten 1 und/oder 2 sehr unwahrscheinlich.