die in den wesentlichen Punkten übereinstimmenden Ausführungen der übrigen Befragten derweil als glaubhaft. Es liegt dementsprechend keine reine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation ohne aussenstehende Personen vor. Der anfängliche Tatverdacht hat sich im Laufe der Untersuchung entkräftet. Die Ausführungen von Rechtsanwalt F.________ zum «unabhän-