im Vollzugsverlaufsjournal betreffend die Inhaftierung des Beschwerdeführers decke (vgl. S. 5 der Einstellungsverfügung). Die Staatsanwaltschaft verschaffte sich anlässlich der parteiöffentlichen Befragungen von den Beschuldigten 1+2 (pag. 43 ff. und 62 ff.) und dem Beschwerdeführer (pag. 78 ff.) einen persönlichen Eindruck, indem sie sie einlässlich und zu allen wesentlichen Punkten befragte. Sie befragte des Weiteren noch H.________ (pag. 97 ff.), I.________ (pag. 115 ff.) und J.________ (pag. 133 ff.). Überdies edierte sie die Vollzugsakten (pag. 146 ff.), die Krankenakten betreffend den Beschwerdeführer (pag. 173 ff.) sowie die Insassenliste des Regionalgefängnisses G.__