Dies beispielsweise – wie er selber darlegte und somit entgegen der Behauptung von Rechtsanwalt F.________ – bei einer rumpfbeugeähnlichen Bewegung; möglich ist ein Rippenbruch offenbar sogar bei heftigem Niesen (). Dieser Beurteilung nicht entgegen steht, dass Dr. med. L.________ festhielt: «EP berichtet, dass er nach einer Auseinandersetzung (einige Wochen seither) eine Thoraxkontusion links erlitten habe» (pag. 199). Allein aus diesem «objektiven Beweismittel» lässt sich eindeutig kein strafbares Handeln der Beschuldigten 1+2 ableiten.