am 10. August 2018 schriftlich festgehalten hatte: «Status nach Rippenfraktur links nach Trauma (Auseinandersetzung)». Was diese recht ungenaue Umschreibung exakt bedeutet, braucht nicht näher – zum Beispiel durch eine Befragung von Dr. med. L.________ – geklärt zu werden, da unklar bleiben wird, wann genau dieser Rippenbruch passiert ist. Es ist notorisch, dass Rippenbrüche in aller Regel in vier bis sechs Wochen ausheilen. Anders ausgedrückt: Der Beschwerdeführer konnte sich den (wahrscheinlichen) Rippenbruch irgendeinmal und irgendwie zugezogen haben. Dies beispielsweise – wie er selber darlegte und somit entgegen der Behauptung von Rechtsanwalt F._____