10 den können, sie hätten dem Beschwerdeführer am 9. Juli 2018 eine Rippe gebrochen, wenn er erst zehn Tage später erstmals von einem Rippenbruch spricht und weitere rund zehn Tage später vorbringt, dass «er bei einer ungünstigen Bewegung (evtl. Rumpfbeuge so wie EP die Bewegung darstellte) einen Knacks hörte und er nun seither eine ‘Fraktur’ habe» (pag. 200 2. Absatz). Daran ändert nichts, dass Dr. med. L.________ am 10. August 2018 schriftlich festgehalten hatte: «Status nach Rippenfraktur links nach Trauma (Auseinandersetzung)».