Es bestehen keine über reine Mutmassungen des Beschwerdeführers hinausgehende Hinweise, dass relevante Dokumente fehlen bzw. nachträglich verändert worden sein könnten, auch wenn der Beschwerdeführer – selbstredend – die Protokolleinträge nicht unterzeichnet hatte. In diesem Kontext ist überdies festzustellen, dass sich der Beschwerdeführer erstmals am 19. Juli 2018 über Schmerzen auf der linken Thoraxseite beschwerte und angab, dass er eine Rippenfraktur habe. Dies, obwohl ein Mitarbeiter des Gesundheitsdienstes bereits am 9. Juli 2018 – also am Tag des angeblichen Vorfalls – zu ihm in die Sicherheitszelle gekommen war (pag.