9 habe keine andere Wahl gehabt, als noch zwei andere Betreuer zu rufen. Als die zwei anderen Wärter gekommen seien, hätten sie den Beschwerdeführer mitgenommen. Es sei ein gewisser Druck da gewesen. Dies aber nur, weil der Beschwerdeführer sich gewehrt habe mitzugehen. Die Wärter hätten den Beschwerdeführer festgenommen und seien zum Lift gegangen. Da der Beschwerdeführer sich gewehrt habe, hätten sie ihn an den Oberarmen festhalten müssen. Der Beschwerdeführer habe versucht sich loszureissen und mit dem Ellenbogen Bewegungen auf Schulterhöhe gemacht.