___ identifiziert und ihn am 11. März 2019 parteiöffentlich befragt (siehe pag. 133 ff.). Die Aussagen des Beschwerdeführers, wonach er nicht aggressiv gewesen, im Gang geschlagen worden und vom Beschuldigten 2 danach an den Füssen Richtung Lift gezogen worden sei – was die drei Personen (ein Brasilianer, Herr «O.________» und M.________) gesehen hätten (pag. 83 Z. 178 ff.) –, wurden von J.________ nicht bestätigt. Dieser führte nämlich aus, H.________ sei wohl der einzige Wärter, der nicht schreie. Es stimme nicht, dass H.________ den Beschwerdeführer angeschrien habe.