Diesbezüglich ist es zwar richtig, dass möglicherweise strafbare Handlungen, die sich im Zuge eines Sonderstatusverhältnisses ereignen, sehr gründlich abgeklärt werden müssen. Es kann nicht angehen, dass Gefängniswärter Insassen schlecht behandeln, zumal sich diese einer potenziell gewalttätigen Situation tatsächlich weniger einfach entziehen können als Personen in Freiheit. Zu verhindern ist ebenfalls unbedingt, dass sich Insassen nicht beschweren, sondern zurückziehen, weil sie kein Vertrauen in die Betreuer haben.