fehlt es insbesondere, wenn der Täter in der Annahme handelt, pflichtgemäss zu handeln. Der Amtsträger muss zudem in der Absicht handeln, sich oder einem Dritten einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen oder jemandem einen Nachteil zuzufügen, der ebenfalls unrechtmässig ist. Gemäss Art. 123 StGB wird, auf Antrag, bestraft, wer vorsätzlich einen Menschen in anderer Weise als nach Art. 122 StGB an Körper oder Gesundheit schädigt. Die körperliche Integrität im Sinne dieser Bestimmung ist beeinträchtigt, wenn einer Person innere oder äussere Verletzungen oder Schädigungen zugefügt werden, die ein Mindestmass an medizinischer Behandlung und Heilungszeit erfordern.