e contrario) setzt also zwangsläufig eine Auseinandersetzung mit der Be- weis- und Rechtslage voraus (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 12 139 vom 9. Januar 2013). Bei einer Aussage-gegen-Aussage-Situation kann auf eine Anklageerhebung verzichtet werden, wenn der Strafkläger ein widersprüchliches Aussageverhalten offenbarte und seine Aussagen daher wenig glaubhaft sind oder wenn eine Verurteilung unter Einbezug der gesamten Umstände aus anderen Gründen als von vornherein unwahrscheinlich erscheint (Urteile des Bundesgerichts 6B_822/2016 vom 12. September 2016 E. 2.3, 1B_535/2012 vom 28.