8. Der Beschwerdeführer ergänzt in der Replik, es existierten diverse Strafanzeigen, die unabhängig voneinander gegen dieselben Aufseher laufen würden. Entweder konspirierten die Gefangenen gegen die Wärter, oder aber die Vorwürfe träfen zu. Der Staat müsste ein dringliches Interesse daran haben, dies gerichtlich zu überprüfen. Seit der Anzeige des Beschwerdeführers sei ein neuer Vorfall aktenkundig geworden. Es sei ein weiteres Strafverfahren gegen I.________ sowie die Beschuldigten 1+2 eröffnet worden (EO 20 3298 [Antrag auf Aktenbeizug von Amtes wegen]). Dieses laufe aktuell gegen Unbekannt.